Organe

Der Vorstand

Der Vorstand der Siedlergenossenschaft besteht aus drei Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt. Ihre Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung. Die Genossenschaft wird von zwei Vorstandsmitgliedern vertreten.

Der Aufsichtsrat

Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft sein. Sie werden von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt. Ihre Amtszeit endet mit Schluß der Mitgliederversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem das Aufsichtsratsmitgliedgewählt wird, nicht mitgerechnet. Alljährlich scheidet ein Drittel der Mitglieder aus und ist durch Neuwahl zu ersetzen. In den beiden ersten Jahren entscheidet darüber das Los, später die Amtsdauer. Wiederwahl ist zulässig. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen. Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates werden durch Gesetz und Satzung begrenzt. Der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern.

Die Generalversammlung

Die Generalversammlung ist laut Genossenschaftssatzung das bedeutendste Organ der Genossenschaft. Sie berät zum Beispiel zum Lagebericht des Vorstandes, zum Bericht des Aufsichtsrates, oder zum Bericht über die gesetzliche Prüfung gemäß § 59 GenG.

Weiterhin unterliegt ihr die Beschlußfassung über:
• die Feststellung des Jahresabschlusses,
• die Verwendung des Bilanzgewinns,
• die Deckung des Bilanzverlustes,
• die Verwendung der gesetzlichen Rücklage zum Zwecke der Verlustdeckung,
• die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates,
• die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern,
• die Wahl von Vorstandsmitgliedern sowie den Widerruf der Bestellung
• und die fristlose Kündigung der Anstellungsverträge von Vorstandsmitgliedern,
• die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern,
• die Änderung der Satzung,
• die Umwandlung in eine andere Unternehmensform,
• die Auflösung der Genossenschaft und die Wahl der Liquidatoren.